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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich- und schriftlich im

Einzelfall - ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als

Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom
Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so

ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, so ferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive geltender Umsatzsteuer zu verstehen.
Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager Gänserndorf / Niederösterreich. 
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere,

für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung not- wendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, 

Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt III. Absatz 1 nicht.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mindestens fünfzig Prozent (50%) des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss und der Rest nach
Lieferung oder Leistungsfertigstellung fällig, soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der
Ware zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle
des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto
als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der

Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Punkt VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des
Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 15 % des Rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag

zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder

der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei
Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim
Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung
vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag
ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen,
mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Rücksendungen werden nur in Originalverpackungen
angenommen, Schäden während des Rücktransportes hat der Verbraucher zu tragen.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag
von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten
samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt. Für Lieferungen außerhalb der EU hat der Kunde (Importeur) die Kosten für
Zollgebühren und Steuern selbst zu erheben bzw. zu bezahlen. Für Kunden aus dem Nicht-EU-Raum
wird der Ursprung der Ware zu Erhebung der oben genannten Zoll- und Steuerberechnung von uns
bekannt gegeben. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbes
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder
nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen
und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind
berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.

IX. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

 

XI. 1 - Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport
von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet,
den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern,
andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung zu tragen hat.
Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den AGB ist unsere Haftung für Schäden, welche auf
leichter Fahrlässigkeit beruhen, sowie für alle indirekten Schäden ausgeschlossen, ansonsten auf
den Nettoauftragswert beschränkt.

XI. 2 - Im Besonderem

Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung,
Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter
Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte
Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.
Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht
vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. Die Montage der Leuchten darf nur durch
dazu befugte und befähigte Personen erfolgen. Sollte von uns nichts anderes angegeben worden
sein, so sind unsere LED Produkte für eine Arbeits- /Umgebungstemperatur von -20 Grad bis +50
Grad ausgelegt und dürfen somit nur innerhalb dieser Temperaturen betrieben werden.

XII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder
kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr
des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist
in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen
uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der
Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den
Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen
uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XV. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation
außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur
eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung
aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns, im Sinne und laut geltender Datenschutzverordnung,
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Kunde ist
verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen, Beschreibungen oder sonstige technische
Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen
- also insbesondere auch Planungs- und Entwurfsunterlagen für Kostenvoranschläge - stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

XVIII. Reklamationen und Gewährleistung
Gewährleistung erfolgt für ausdrücklich bedungene Eigenschaften unserer Produkte oder solche,
die dabei gewöhnlich vorausgesetzt werden, nicht aber für die Eignung für bestimmte Verfahren
oder Zwecke des Kunden bzw. Käufers. Die von uns gelieferte Ware ist vom Empfänger unverzüglich
auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich
zu erfolgen. Fabrikations- und/oder Materialfehler sind schriftlich nachzuweisen! (Mängel
über Gewicht, Stückzahl und Transportschäden der Ware müssen uns sofort nach Erhalt der Ware
schriftlich zur Kenntnis gebracht werden). Wir gewähren ausschließlich, dass die von uns gelieferte
Ware frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist für die Ware
beträgt maximal 24 Monate nach Auslieferung. Diese Frist beginnt mit dem Abgang der Lieferung
ab Lager/Österreich. Bei wesentlichen oder unwesentlichen, aber behebbaren Mängeln der gelieferten
Ware sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt, Verbesserungen, Preisminderungen
oder den Austausch der Ware vorzunehmen. Bei unbehebbaren Mängeln der gelieferten Ware sind
wir nach eigener Wahl berechtigt, die Ware zu reparieren, kostenlos auszutauschen oder den Preis
zurück zu erstatten. Alle im Zusammenhang der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten

(z.B. Demontage, Neumontage, Frachtkosten, Fahrt- und Wegzeiten etc.) sind vom Käufer zu tragen.

Eine Mängelbehebung durch Dritte wird nur anerkannt, wenn diese mit unserer schriftlichen Zustimmung bestätigt
wurde. Die Kosten dafür sind im Vorfeld zu klären. Eine Beanstandung der Ware gibt dem Käufer
keinesfalls das Recht, die Zahlung der strittigen Lieferung hinauszuschieben.

XIX. Ordnungsgemäße Entsorgung der Alt-Leuchten Informationspflichten nach §18 ElektroG
(Deutschland) bzw. Elektroaltgeräteverordnung („EAG-VO“) Österreich.

 

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfallgetrennten Erfassung zuzuführen.
Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die
nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie
entsorgt werden.

2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgereingerichteten und zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Für Deutschland: Verantwortlicher für Entsorgung/Rücknahme
0043/699 164 73 458. unter der Telefonnummer Herrn Robert Koch
Er organisiert, in Absprache mit Ihnen, die notwendige Entsorgung Ihrer Altgeräte.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen

für Verpackungen anzuzeigen zu lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/eba.jsf#no-back
Für Österreich siehe nachstehend Punkt 4.

 

3. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten
auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

 

4. Registrierung /Verpackung/Elektrogeräte

Für Deutschland:

WEEE-Registrierungsnummer DE 18165115 (DE 48942252 until September 2021)
stiftung elektroaltgeräte register
Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürthals
Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.

 

Für Österreich:

ARA Lizenznummer: 22638

​ERA Lizenznummer: 52046

http://www.ara.at (http://www.ara.at)
http://www.era-gmbh.at (http://www.era-gmbh.at)

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